RECHTSGEBIET · 02

Erbrecht in Schüttorf

Im Erbrecht geht es häufig um weitreichende Entscheidungen und persönliche Beziehungen. Ich helfe dabei, den letzten Willen rechtssicher vorzubereiten, Ansprüche zu prüfen und Streitigkeiten rund um einen Nachlass sachlich zu lösen.

LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Vorsorge treffen. Nachlassfragen klären.

Ich berate und vertrete in den folgenden Bereichen. Die rechtliche Bewertung richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls.

01

Testament & Erbvertrag

Ich berate zur Gestaltung letztwilliger Verfügungen, einschließlich gemeinschaftlicher Testamente („Berliner Testament“), und zu den rechtlichen Auswirkungen verschiedener Regelungen.

02

Pflichtteilsansprüche

Wer von der Erbfolge ausgeschlossen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen pflichtteilsberechtigt sein. Ich prüfe Ansprüche, Auskunftsrechte und die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen.

03

Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, sind Abstimmung und Auseinandersetzung des Nachlasses oft anspruchsvoll. Ich begleite die Klärung der wechselseitigen Rechte und Pflichten.

04

Vermächtnis

Ein Vermächtnis verschafft in der Regel einen Anspruch auf die zugewendete Leistung, nicht automatisch eine Erbenstellung. Ich unterstütze bei Gestaltung, Auslegung und Durchsetzung.

05

Erbausschlagung

Bei überschuldeten oder unklaren Nachlässen kann eine Ausschlagung in Betracht kommen. Häufig gilt eine Frist von sechs Wochen; im Einzelfall können andere Regeln gelten. Eine frühzeitige Prüfung ist deshalb wichtig.

06

Vor- und Nacherbschaft

Diese Gestaltung kann steuern, wer einen Nachlass zunächst und wer ihn später erhält. Ich erläutere rechtliche Folgen und Grenzen.

07

Besondere Testamentsgestaltungen

Bei komplexen Familien- und Versorgungssituationen, etwa im Zusammenhang mit einem sogenannten Behindertentestament, ist eine sorgfältige individuelle Gestaltung wichtig.

Gut zu wissen

Gerade bei Erbausschlagungen sind die gesetzlichen Fristen zu beachten.

PERSÖNLICHER KONTAKT

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen zunächst in wenigen Worten. Wir besprechen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.